Arbeit für die Berufsgenossenschaften
Ich arbeite als Therapeutin mit Schwerpunkt Traumatherapie im sogenannten
"Psychotherapeutenverfahren"
für die Berufgenossenschaften. Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall können die erforderliche medizinische Maßnahmen von den Berufsgenossenschaften bezahlt werden. Auch eine speziell aus diesem Grund notwendige Psychotherapie gehört dazu, sie dient ganz gezielt der Aufarbeitung und Behandlung von durch den Unfall und seine Folgen ausgelösten psychischen Schwierigkeiten.
Die Arbeit für die Berufsgenossenschaften ist ein anderes Kontingent an Behandlungsplätzen als die Arbeit für die gesetztlichen Krankenkassen, auf anderen Gebieten würde man sagen: "ein anderer Arbeitgeber...". Aus diesem Grund habe ich hierfür eine andere Telefonnummer für die Kontaktaufnahme:
Tel: 030 - 80 20 28 98
Direkt nach dem Erstkontakt wird ein Antrag an die Berufsgenossenschaft geschickt, die dann zu der finanziellen Übernahme der Sitzungen Stellung nimmt.
Auch bei der Arbeit für die Berufsgenossenschaften bin ich ausschließlich als Psychotherapeutin tätig. Das bedeutet, dass von mir KEINE ärztlichen Aufgaben übernommen werden, wie z.B. die Verordnung von Medikamenten, oder das Ausstellen einer Krankschreibung und oder das Erstellen von Gutachen.
Hierfür bleibt der D-Arzt des Unfalls Ihr Ansprechpartner; ggf. muss zusätzlich hierfür ein Psychiater hinzugezogen werden.