Patienteninformation Psychotherapie (TP)

Behandlungsmöglichkeit über die gesetzlichen Krankenkassen

Eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie kann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, wenn eine Grund hierfür vorliegt, also eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung. Es ist wichtig, sich zu verdeutlichen, dass die Krankenkassen nur bei Krankheit zahlen. Die Diagnose der Erkrankung muss der Kasse dabei mitgeteilt werden - von der ersten Stunde an.

Wie komme ich zu einem Behandlungsplatz und zu einer Kostenübernahme durch die Kranken­kasse?

Die Anzahl der niedergelassenen TherapeutInnen, die mit den Krankenkassen abrechnen dürfen, ist begrenzt; die Anzahl der Menschen, die auf der Suche nach einem Therapieplatz sind, ist auch in Berlin sehr viel höher als die Zahl der zugelassenen TherapeutInnen. Aus diesem Grund haben fast alle KassentherapeutInnen Wartelisten - so ist das auch bei mir.

Der erste Schritt ist, einen Termin für die Wahrnehmung der sogenannten "Sprechstunde" zu vereinbaren. Dieser dient der Diagnostik, also der Abklärung   der Frage, ob eine Erkrankung vorliegt, die die  Kostenübernahme einer Psychotherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich und nötig macht. Wenn dies so ist, kann sich ein ein Vorgespräch anschließen, eine von maximal vier der sogenannten „probatorischen Sitzungen", die ebenfalls von der Kasse bezahlt werden.  Das Vorgespräch gibt  beiden Seiten, Ihnen als  PatientIn wie auch mir als Therapeutin, die Möglichkeit festzustellen, ob es in positivem Sinne einen Boden für eine gemeinsame Zusammenarbeit gibt. 

Sofern sich beide Seiten eine Zusammenarbeit wünschen, wird ein Antrag zur Kostenübernahme an die Kasse geschickt. Die Therapie kann erst dann beginnen, wenn eine Kostenübernahme durch die Kasse vorliegt, und ein Behandlungsplatz frei geworden ist.

Meine Zulassung ist eine halbe Zulassung. Sie ermöglicht mir die Behandlung von 20 PatientInnenen pro Woche über die gesetzlichen Krankenkassen. Wenn also z.B. bei einer Langzeittherapie die Behandlungszeit 50 Stunden dauert,  bedeutet es, dass ein Platz 50 Wochen lang belegt ist. Genauso viele Wochen dauert es daher auch, bis wieder ein Behandlungsplatz frei wird, zuzüglich der Urlaubswochen und der Feiertage.

Ich beschreibe diese formalen Dinge so deutlich, da mich immer wieder Anrufe erreichen von  Menschen, die  auf der Suche nach einem Therapieplatz den Wunsch haben, sofort mit einer Therapie beginnen zu können. Dieser Wunsch ist für mich sehr verständlich und nachvollziehbar, aber er ist aufgrund der limitierten Behandlungskapazität meist nicht umsetzbar. Die Behandlungsplätze werden von mir immer vollständig belegt, und werden dann über die Warteliste nachbesetzt.