Sprechstunde und telefonische Erreichbarkeit

Seit April 2017 ist jeder von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassener Therapeut/jede zugelassene Therapeutin verpflichtet, pro Woche eine sogenannte „Psychotherapeutische Sprechstunde“ durchzuführen. 

Dies ist die Bezeichnung für einen Erstkontakt, bei dem es um eine erste diagnostische Einschätzung und um die Frage geht, ob eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt, und welche Form der Therapie/Psychotherapie zur Behandlung dieser Krankheit notwendig und geeignet ist. 

 

Ich möchte Ihnen gern zur Kenntnis geben, dass wir Therapeuten verpflichtet sind, in dieser einen Stunde pro Woche auch dann eine Sprechstunde anzubieten, wenn gegenwärtig oder auch längerfristig kein einziger Platz in der eigenen Praxis zu vergeben ist, da alle Plätze vollständig belegt sind. 

 

Es ist somit nicht so, dass das Wahrnehmen der Sprechstunde automatisch den Beginn einer Therapie bedeutet, oder auch nur eine Aufnahme auf die Warteliste. Nicht in jedem Monat wird ein Behandlungsplatz wieder frei. Jeden Monat kommen jedoch möglicherweise vier Patienten auf der Suche nach einem Therapieplatz zur Sprechstunde. Schon an dieser Diskrepanz lässt sich ablesen, dass nicht jeder Suchende in Therapie übernommen werden kann. Die meisten Patienten muss ich nach dem Erstgespräch wieder verabschieden.

 

Die Vereinbarung eines Termins zur „Sprechstunde“ erfolgt in der zweimal pro Woche angebotenen Telefonzeit: Am Montag, von 7 bis 8 Uhr,   oder am Mittwoch, von 15 bis 16  Uhr. In der Telefonzeit bin ich direkt erreichbar. 

Ein Rückruf hierzu erfolgt nicht; das wäre bei der Vielzahl der Anfragen nicht zu leisten.

 

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